Die Rauchrohrdurchführungen durch Wände aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Bestandteilen (z.B. Holzrahmen oder Holzständerbauweise) sind in den Bauverordnungen der Länder nicht eindeutig geregelt. Gerade hier ist aber ein geprüftes, zugelassenes Bauteil notwendig, um dem Verarbeiter und dem Bauherren Sicherheit zu bieten.